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   VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447   

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VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447 (https://dejure.org/2021,46145)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2021 - 15 CS 21.2447 (https://dejure.org/2021,46145)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2021 - 15 CS 21.2447 (https://dejure.org/2021,46145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3, 146; BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 47, 63 Abs. 1; GaStellV § 4 Abs. 2
    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

  • rewis.io

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt), Beschwerde (erfolglos), Beschwerdefrist, Nachbarschutz gegen eine Baugenehmigung, Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, bauordnungsrechtliche Abweichungszulassung, Rücksichtnahmegebot

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Beschwerde (erfolglos); Beschwerdefrist; Nachbarschutz gegen eine Baugenehmigung; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; bauordnungsrechtliche Abweichungszulassung; Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Beschwerde (erfolglos); Beschwerdefrist; Nachbarschutz gegen eine Baugenehmigung; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; bauordnungsrechtliche Abweichungszulassung; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Bei einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung richtet sich der Nachbarschutz hingegen nach den Grundsätzen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme, das aufgrund der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen "Würdigung nachbarlicher Interessen" Eingang in die bauplanungsrechtliche Prüfung findet (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - NVwZ-RR 2020, 961 = juris Rn. 21; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 9).

    aa) Der Antragsteller hat sich mit seiner Beschwerde nicht substantiiert gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts gewandt, die Festsetzungen des Bebauungsplans von denen befreit worden ist, seien nicht nachbarschützend (hierzu im Einzelnen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris).

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    a) Dritte - wie hier der Antragsteller als Nachbar - können sich mit einer Anfechtungsklage nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Baugenehmigungsbescheid zur Wehr setzen, wenn dieser rechtswidrig ist sowie die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Ist hingegen eine Abweichung von einer die Nachbarn (hier: den Antragsteller) nicht schützenden bauordnungsrechtlichen Norm zugelassen worden, richtet sich der Nachbarschutz über die gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO geforderte "Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange" nach denselben Maßstäben bzw. Abwägungskriterien wie beim bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl. 2000, 532 = juris Rn. 19; B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - NVwZ-RR 2008, 84 = juris Rn. 17; B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 15 CS 21.1775

    Erfolglose Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Bei einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung richtet sich der Nachbarschutz hingegen nach den Grundsätzen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme, das aufgrund der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen "Würdigung nachbarlicher Interessen" Eingang in die bauplanungsrechtliche Prüfung findet (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - NVwZ-RR 2020, 961 = juris Rn. 21; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 9).

    aa) Der Antragsteller hat sich mit seiner Beschwerde nicht substantiiert gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts gewandt, die Festsetzungen des Bebauungsplans von denen befreit worden ist, seien nicht nachbarschützend (hierzu im Einzelnen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit kann in Einzelfällen - unabhängig von Lärmbelastungen - dann überschritten sein, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommen wird (zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit kann in Einzelfällen - unabhängig von Lärmbelastungen - dann überschritten sein, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommen wird (zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Insbesondere sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der Stellplatzsituation auf dem Baugrundstück zu einem erheblichen Park- und Parksuchverkehr mit der Folge einer für den Antragsteller möglicherweise unzumutbaren Lärmbelastung oder Verschlechterung der Erschließungssituation, die die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt, kommen könnte (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128

    Erfolglose Berufungszulassung: Unzureichendes Vorbringen in Bezug auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Insbesondere sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der Stellplatzsituation auf dem Baugrundstück zu einem erheblichen Park- und Parksuchverkehr mit der Folge einer für den Antragsteller möglicherweise unzumutbaren Lärmbelastung oder Verschlechterung der Erschließungssituation, die die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt, kommen könnte (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - NVwZ-RR 2020, 671 = juris Rn. 30; B.v. 25.5.2021 - 15 ZB 20.2128 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit kann in Einzelfällen - unabhängig von Lärmbelastungen - dann überschritten sein, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommen wird (zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Bei einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung richtet sich der Nachbarschutz hingegen nach den Grundsätzen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme, das aufgrund der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen "Würdigung nachbarlicher Interessen" Eingang in die bauplanungsrechtliche Prüfung findet (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - NVwZ-RR 2020, 961 = juris Rn. 21; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 CS 21.2447
    Ist hingegen eine Abweichung von einer die Nachbarn (hier: den Antragsteller) nicht schützenden bauordnungsrechtlichen Norm zugelassen worden, richtet sich der Nachbarschutz über die gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO geforderte "Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange" nach denselben Maßstäben bzw. Abwägungskriterien wie beim bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 16.7.1999 - 2 B 96.1048 - BayVBl. 2000, 532 = juris Rn. 19; B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - NVwZ-RR 2008, 84 = juris Rn. 17; B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

  • VGH Bayern, 16.07.1999 - 2 B 96.1048

    Erweiterte Abstandsflächen nach § 2 VO über besondere Siedlungsgebiete der LHSt

  • VGH Bayern, 20.03.2003 - 4 CS 03.536
  • VG Köln, 28.11.2023 - 2 K 2961/21
    Dies gilt auch dann, wenn sich die verkehrliche Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 -, Rn. 12, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 2021 - 15 CS 21.2447 -, Rn. 25, juris.

    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit kann in Einzelfällen - unabhängig von Lärmbelastungen - allerdings dann überschritten sein, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten bzw. zu chaotischen Verkehrsverhältnissen führen und sich in der (unmittelbaren) Umgebung des Baugrundstücks als unzumutbar darstellen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 -, Rn. 12, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 2021 - 15 CS 21.2447 -, Rn. 25, juris.

  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 6 K 22.749

    Bebauungsplan, Vorbescheid, Festsetzungen, Bescheid, Nachbarschutz, Gemeinde,

    Die mit einer Bebauung verbundenen Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch den dadurch verursachten An- und Abfahrtsverkehr sind im Regelfall hinzunehmen, was selbst dann gilt, wenn sich die Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots könnte letztlich nur dann angenommen werden, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verhältnissen im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Nachbargrundstückes kommen würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris; zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris, Rn. 11 ff.).

  • VG München, 28.11.2022 - M 8 K 20.1555

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und

    Dies gilt auch dann, wenn sich die verkehrliche Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert (BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 25; B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 32).

    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit kann in Einzelfällen - unabhängig von Lärmbelastungen - dann überschritten sein, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 a.a.O, Rn. 25; vgl. zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 20.3.2018 a,a.O. Rn. 36), weil mangels ausreichender Parkmöglichkeiten der durch das Vorhaben bewirkte Park- oder Parksuchverkehr die unmittelbaren Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt oder weil die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks unzumutbar eingeschränkt wird (BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 15 CS 19.1906 - juris Rn. 67 m.w.N.; B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG Regensburg, 17.01.2023 - RN 6 K 21.1497

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Familienhauses

    aa) Die mit einer Bebauung verbundenen Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch den dadurch verursachten An- und Abfahrtsverkehr sind im Regelfall hinzunehmen, was selbst dann gilt, wenn sich die Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris, Rn. 25).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots könnte letztlich nur dann angenommen werden, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verhältnissen im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Nachbargrundstückes kommen würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 25; zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris, Rn. 36; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris, Rn. 11 ff.).

  • VG Regensburg, 29.03.2022 - RN 6 K 20.620

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus mit Parkebene

    Darüber hinaus sind die mit einer Bebauung verbundenen Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch den dadurch verursachten An- und Abfahrtsverkehr im Regelfall hinzunehmen, was selbst dann gilt, wenn sich die Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 25).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots kann in Fällen wie dem vorliegenden letztlich nur dann angenommen werden, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verhältnissen im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Nachbargrundstückes kommen würde (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 25; zum An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 36; B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 11 ff.).

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung

    Auch ist weder dargelegt worden noch ansonsten ersichtlich, dass es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen und deshalb zu unzumutbaren, mit dem Rücksichtnahmegebot unvereinbaren Nutzungseinschränkungen des klägerischen Anwesens kommen könnte (hierzu vgl. die Nachweise bei BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 15 CS 23.142

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Flussbühne

    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

    Bei einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung richtet sich der Nachbarschutz hingegen nach den Grundsätzen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme, das aufgrund der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen "Würdigung nachbarlicher Interessen" Eingang in die bauplanungsrechtliche Prüfung findet (BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen

    Bei einer Befreiung von einer nichtnachbarschützenden Festsetzung richtet sich der Nachbarschutz hingegen nach den Grundsätzen des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme, das aufgrund der gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gebotenen "Würdigung nachbarlicher Interessen" Eingang in die bauplanungsrechtliche Prüfung findet (BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 29.11.2021 - Au 4 S 21.2371

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Erweiterung eines Zweifamilienhauses

    Hat dagegen die Anfechtungsklage von Nachbarn mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg, so ist das im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung ein starkes Indiz für ein überwiegendes Interesse des Bauherrn an der sofortigen Vollziehung der ihm erteilten Baugenehmigung (vgl. (BayVGH, B.v. 8.11.2021 - 15 CS 21.2447 - juris Rn. 16).
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